Nachfolgend sind die wichtigsten Informationen für neue Patienten aufgeführt. Bitte lesen Sie sich diese Informationen gut durch! Weitere Informationen finden Sie an anderer Stelle auf dieser Internetseite.

Vor Ihrem Kennenlerngespräch
Für das unverbindliche Kennenlerngespräch benötigen Sie eine Überweisung von Ihrem Hausarzt/Betriebsarzt. Auf der Überweisung muss angegeben sein, dass der Arzt Sie zu einer allgemeinen Psychotherapie (GB­GGZ) oder einer spezialisierte Psychotherapie (G­GGZ) überweist. Wir bieten Behandlungen in beiden GGZ­-Varianten an. Senden Sie uns die Überweisung nach Ihrer Anmeldung oder lassen Sie uns von Ihrem Arzt zukommen. Hier finden Sie weitere Informationen für Ihren Hausarzt/Betriebsarzt (niederländisch).

Während Ihres unverbindlichen Kennenlerngesprächs
Sie haben ein unverbindliches Kennenlerngespräch bei einem unserer leitenden Therapeuten. Das Kennenlerngespräch ist ein informelles Gespräch. Es ist unverbindlich und dauert ca. 45 Minuten. Es dient dazu, sich gegenseitig kennen zu lernen. Lesen Sie auf dieser Seite unter ‚Phase 2‘ mehr über das Kennenlerngespräch.
Um sich auf das Gespräch vorzubereiten, können Sie auch die Broschüre über Psychotherapie unseres Berufsverbandes LVVP lesen (englisch) oder (niederländisch).

Nach dem Gespräch überlegen Sie gemeinsam mit dem leitenden Therapeuten, ob Sie bei uns eine Therapie machen möchten. Falls Sie noch unentschlossen sind, können Sie zu Hause noch einmal in aller Ruhe über alles nachdenken. Falls Sie während, oder kurz nach dem Kennenlerngespräch der Meinung sind, dass sie keine Therapie bei uns machen möchten, stellen wir Ihnen oder Ihrer Krankenversicherung keine Kosten in Rechnung. Wenn Sie sich für eine Therapie bei uns entscheiden, wird das Einführungsgespräch Teil Ihrer Behandlung und wird in Rechnung gestellt, auch wenn Sie sich später wenn Sie Ihre Entscheidung, eine Therapie bei uns zu machen, rückgängig machen. Wir werden nach Ihrer Zusage alle Informationen aus dem Kennenlerngespräch verarbeiten, und mit Kollegen besprechen welcher Therapeut am besten zu Ihnen passt. Dies nimmt viel Zeit in Anspruch.

Achtung: Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) zum Kennenlerngespräch mit.

Sie haben beschlossen, bei uns eine Therapie zu machen
Der leitende Therapeut entscheidet gemeinsam mit Ihnen, welcher Therapeut am besten zu Ihnen passt. Es kann sein, dass der leitende Therapeut selber (einen Teil) der Behandlung durchführt. Dies ist aber auch durch einen anderen Therapeuten unter der Verantwortlichkeit des leitenden Therapeuten möglich. Der leitende Therapeut behält immer die Endverantwortung für Ihre Therapie und – wie der Name bereits andeutet – gemeinsam mit Ihnen die Kontrolle über Ihre Behandlung.

Daneben unterzeichnen Sie einen Behandlungsvertrag, der Ihre Rechte und Pflichten enthält. Sie können sich hier einen Beispielvertrag anschauen (englisch). Durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrags erklären Sie sich auch mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Empower einverstanden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie hier. Das Unterzeichnen des Vertrages erfolgt digital auf dem Computer Ihres Therapeuten während der Vereinbarung nach dem Kennenlerngespräch.

Während Ihrer Therapie
Sie erstellen gemeinsam mit Ihrem Therapeuten einen Behandlungsplan. Darin sind u.a. die Ziele angegeben, die Sie beide durch die Behandlung erreichen möchten. Auch den Behandlungsplan unterzeichnen Sie digital auf dem Computer Ihres Therapeuten. Natürlich erhalten Sie nach dem Unterzeichnen auch vom Behandlungsplan automatisch eine Kopie per E­Mail.
Sollten Sie über (den Verlauf Ihrer) Therapie unzufrieden sein, dann sprechen Sie bitte zuerst mit Ihrem (leitenden) Therapeuten. Falls Sie nicht miteinander klarkommen, gibt es ein Beschwerdeverfahren, das hier beschrieben ist.
Wenn Sie nicht zu einem Termin erscheinen oder erst 24 Stunden oder kürzer vor dem Termin absagen, gilt dies als unentschuldigtes Fernbleiben. Ab das erste unentschuldigte Fernbleiben dürfen wir Ihnen jedes Mal €50,­ in Rechnung bringen. Diesen Betrag müssen Sie selbst bezahlen und können Sie meistens nicht bei Ihrer Krankenversicherung geltend machen.

Notsituationen
Befinden Sie sich während Ihrer Therapie in eine Notsituation und können Sie uns nicht sofort erreichen? Wählen Sie dann die Notrufnummer 112 oder nehmen Sie Kontakt auf mit Ihren Hausarzt oder Bereitschaftsarzt.

Nach Ihrer Therapie
Nach Beendigung Ihrer Therapie werden wir, wenn möglich, die Rechnung mit Ihrer Versicherung selbst begleichen. In einigen Fällen müssen Sie sich selbst um die Rückerstattung kümmern.

Hätten Sie gern weitere Informationen über den Behandlungsprozess bei Empower? Hier können Sie weitere Informationen lesen.

Haben Sie noch Fragen? Bitte wenden Sie sich an die Person, mit der Sie das Kennenlerngespräch haben/hatten. Haben Sie noch kein Kennenlerngespräch angefordert? Bitte melden Sie sich dann hier an.

Die Effekten einer gestellten Diagnose
Einige Klienten sind besorgt über die Folgen, wenn sie offiziell diagnostiziert werden. Zum Beispiel, ob sie danach in der Lage sein werden, eine Versicherung abzuschließen. Der Menschenrechtsrat hat darauf hingewiesen, dass für einige Versicherungen, wie z.B. Lebensversicherungen, die Prämie etwas höher sein könnte. Niemandem darf jedoch die Versicherung aufgrund einer gesicherten Diagnose verweigert werden. Andere Effekten sind uns nicht bekannt.